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Schulverweigerung - "Die 2. Chance"    

Rahmenbedingungen                                                    

Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen die Schule als Lernort ablehnen bzw. „Ausstiegsverhalten“ zeigen, sollen mit dem bundesweiten Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ wieder in die Schule integriert werden. Der Europäische Sozialfond (ESF) ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeists, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen. Das erklärte Ziel des Projekts ist die Integration in das Regelschulsystem und eine Erreichung des Hauptschulabschlusses der betreffenden Schüler. Das Programm wurde zunächst bis 2011 bewilligt.

Finanzierung

Aufgrund der Verordnungen zum ESF hat der Verein Innovative Sozialarbeit e.V. einen Ko-Finanzierungsanteil in Höhe von 55 % nachzuweisen. Der Ko-Finanzierungsanteil wird regelmäßig über bestehende und auf den Fall bezogene Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) erbracht.

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